Artikel 1:
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Mit dem Abschluss des Vertrages bzw. der Annahme unserer Leistung erkennt der Kunde unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Unsere Vertreter und Handelsvertreter sind nicht berechtigt, Zusicherungen irgendwelcher Art zu geben oder abweichende Bedingungen zu vereinbaren
Artikel 2: Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet haben.
2. Der Kunde ist an seinen Auftrag – der Nichtkaufmann für 6 Wochen – gebunden. Auch ohne Zustimmung des Kunden sind wir berechtigt, in Art und Ausführung unserer Leistung zumutbare Änderungen vorzunehmen.
3. Von uns übergebene Unterlagen und Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. sowie Lieferdaten sind nur verbindlich, wenn die Verbindlichkeit zusätzlich schriftlich zugesagt wird. Äußerungen über die Funktion die Verwendbarkeit sowie die Eigenschaften bestimmter Materialien und des Liefergegenstandes bedeuten nur darin eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften, bzw. der Beschaffenheit der verkauften Sache, wenn von uns eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung abgegeben wurde.
Artikel 3: Liefertermine und Lieferfristen
1 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nichts ausdrücklich schriftlich Ab-weichendes vereinbart wurde. Bei Verzögerung, Erschwerung oder Unmöglichkeit unserer Leistung durch höhere Gewalt, von uns nicht zu vertretende behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik. Aussperrung o.ä.. auch wenn dies im Bereich unserer Vorlieferanten, der Transportunternehmer oder bei der Leistung mitwirkender Dritter auftritt, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Ist unser Kunde ein Kaufmann, so sind wir nach unserer Wahl ggfs. auch zur späteren Lieferung berechtigt.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4. Werkseitig abverlangte Bearbeitungs- und Versand kosten werden weiterberechnet, wenn die Lieferung der Eile wegen direkt, d. h. unmittelbar vom Herstellerwerk an den Besteller erfolgen soll.
5. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist.
6. Bei Warenrücknahmen, die vorher vereinbart sein müssen, werden für die Bearbeitung 10-25 {9a7149ff181cbf809031d8870a3481734bbf80f47bbf99dd78afc49c64c61250} je nach Art und Umfang der Retoure in Abzug gebracht. In Einzelfällen kann der Abzug bis zu 50 {9a7149ff181cbf809031d8870a3481734bbf80f47bbf99dd78afc49c64c61250} betragen.
Artikel 4: Preise
1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager ohne Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und sonstiger Nebenleistungen wie Transportkosten. Transportversicherung, o.ä.; solche zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. – Gegenüber kaufmännischen Kunden erfolgt die Festsetzung der Preise unter der Bedingung gleichbleibender Einkaufspreise, Arbeitslöhne, Steuern und sonstiger Kosten.
2. Bei Kleinaufträgen mit einem Rechnungsbetrag unter 150,00 werden Bearbeitungskosten von 10,00 gesondert in Rechnung gestellt.
Artikel 5: Gefahrübergang, Versand und Verpackung
1. Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort.
2. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über. Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr und Wunsch des Kunden.
3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich, auch bezüglich des Gefahrübergangs.
4. Ist zwischen uns und dem Kunden nichts vereinbart, so sind Versandweg und -mittel unserer Wahl überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
Artikel 6: Mängelrügen
1. Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel, der sichtbaren Beschaffenheit der Ware, deren mangelhafter Verpackung, Fehl- oder Falschlieferungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen nach Eingang bzw. Bereitstellung des Liefergegenstandes schriftlich geltend zu machen, wobei rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige ausreichend ist. Die Untersuchungs- und Rügepflicht erstreckt sich auch auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bzw. der Beschaffenheit soweit es sich um kaufmännische Kunden handelt.
2. Werden nach der Rüge Änderungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe vorgenommen oder wird die Benutzung fortgesetzt, ist bei kaufmännischen Kunden der Gewährleistungsanspruch hinfällig, bei sonstigen Kunden insoweit ausgeschlossen, als dadurch der Schaden vergrößert wird.
3. Werden von uns Mängelrügen zurückgewiesen, erlöschen insoweit die Gewährleistungsansprüche kaufmännischer Kunden, als sie nicht binnen eines Monats nach der Zurückvveisung gerichtlich anhängig gemacht werden
Artikel 7: Gewährleistung und Haftung
1. Gewähr wird nicht für Lieferungen geleistet, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen wie Dichtung, Packungen o. a. – Für von uns weitergeleitete Gebrauchsanweisungen und Betriebsanleitungen, insbesondere deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehmen wir weder Gewährleistung noch Haftung.
2. Die Gewahrleistungsanspruche des kaufmännischen Kunden beschränken sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir bei der Lieferung in Verzug geraten und dies auf einer von uns zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Beruht der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, jedoch maximal 5 {9a7149ff181cbf809031d8870a3481734bbf80f47bbf99dd78afc49c64c61250} des vereinbarten Kaufpreises begrenzt ist.
5. Eine Haftung unsererseits für fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
6. Wir haften auch dann für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
7. Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelhaften Sache nachkommen, hat der Kunde kein Recht, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rucktritt vom Vertrag zu erklären, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt.
8. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen, Wir sind berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter. Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Artikel 8: Zahlung
1. Die Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks steht in unserem Ermessen und erfolgt in jedem Falle nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Entgegennahme bedeutet keine Stundung unserer Forderungen.
3. Bei Überschreitung der unter Ziff.1 genannten Zahlungsziele sind wir bei kaufmännischen Kunden berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von uns zu zahlender Bankkreditkosten, zumindest aber in Höhe von 41{9a7149ff181cbf809031d8870a3481734bbf80f47bbf99dd78afc49c64c61250} über Spitzenrefinanzierungstazilität der EZB (Europäischen Zentralbank) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen.
4. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung bezahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 {9a7149ff181cbf809031d8870a3481734bbf80f47bbf99dd78afc49c64c61250} über dem jeweiligen Basiszinssatz des bürgerlichen Gesetzbuchs zu verlangen. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des BGB beträgt der Zinssatz 8 {9a7149ff181cbf809031d8870a3481734bbf80f47bbf99dd78afc49c64c61250} über dem Basiszinssatz.
5. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Verkäuferin bleibt vorbehalten.
6. Kaufmännische Kunden besitzen kein Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht gegenüber Kaufpreis- und Werklohnansprüchen, es sei denn, dass die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Der nichtkaufmännische Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur unvollständig nach, löst er einen Scheck oder Wechsel nicht ein oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Rechtsschuld fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks hereingenommen worden sind. Wir sind im angesprochenen Fall außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Vertragen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Artikel 9: Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur voll-ständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen sowie aller zukünftig entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Vorbehaltsware ist auf unser Verlangen auf eigene Kosten des Kunden zu versichern.
2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, ohne dass für uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verbindung mit anderen Gegenständen sowie bei Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Sinne dieser AGB ebenfalls als Vorbehaltsware.
3. Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, soweit er nicht in Verzug ist. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware wie insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung sind ausgeschlossen.
4. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden jetzt bereits an uns abgetreten, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräußert, gleich ob vor oder nach Verarbeitung, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen.
5. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 {9a7149ff181cbf809031d8870a3481734bbf80f47bbf99dd78afc49c64c61250}, so ist die Verkäuferin insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.
6. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Sicherheiten durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat auf eigene Kosten die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit unsere Eigentumsrechte gewahrt bleiben.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware in Besitz zu nehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrage. Die Kosten der Verwirklichung unserer Rechte gehen zu Lasten des Kunden.
Artikel 10: Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ansprüche aus dem Kaufvertrag können ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht abgetreten werden.
3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Zukünftige Änderungen und/oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen und ideellen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
5. Gerichtsstand für die örtliche und internationale Zuständigkeit ist Emmendingen, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, oder er in der Bundesrepublik keinen Allgemeinen Gerichtsstand hat.
Artikel 11: Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission
Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission gem. Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung),
die voraussichtlich ab dem 15.02.2016 verfügbar sein wird und unter folgendem Link abrufbar ist:
http://ec.europa.eu/consumers/odr